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Raumlufttechnische Anlagenreinigung

Lüftungs- und Klimaanlagen dienen dem Zweck, für Menschen, die sich längere Zeit in geschlossenen Räumen aufhalten, ein angenehmes und behagliches Raumklima zu schaffen. Um dieses zu erreichen, müssen Faktoren wie z.B. Temperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Luftwechselrate geregelt und aufeinander abgestimmt werden.

Genau so wichtig ist jedoch auch eine regelmäßige Wartung der Anlage.

  • Verschmutzter Abluftkanal (Umluftanlage)
  • Verschmutzter Zuluftkanal (Produktionsbetrieb)
  • Fettablagerungen auf einer Küchenablufthaube

VDI 6022

Die VDI 6022 definiert Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte sowie deren luftführende Kanäle. Sie entspricht dem derzeitigen Stand der Technik und hat Gültigkeit für Büro- und Versammlungsräume sowie Produktions- und Gewerbebetriebe. Sie richtet sich an Betreiber von RLT-Anlagen, Geräte- und Anlagenhersteller sowie beratende Ingenieure. In Verbindung mit der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) besitzt die VDI 6022 gesetzesähnlichen Charakter und ist für jeden Anlagenbetreiber verpflichtend. 

Die Überwachungsbehörden führen mittlerweile in vielen Bundesländern Kontrollen hinsichtlich der ordnungsgemäßen - auch hygienischen - Wartung von RLT-Anlagen durch. 

Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen wird die VDI 6022 als Stand der Technik herangezogen. Behaupten Raumnutzer, gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge von Verunreinigungen der RLT-Anlage, z.B. an ihrem Arbeitsplatz, zu erleiden, kann das den Betreiber der Anlage teuer zu stehen kommen (Umkehr der Beweislast). Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Versicherungen bei Brandschäden nicht zahlen, wenn verschmutzte Luftkanäle aufgrund ungenügender Wartung das Ausmaß eines Brandes gefördert haben könnten.  

Fazit:
Es empfiehlt sich, die Vorgaben der VDI 6022 umzusetzen. Wer seine RLT-Anlage entsprechend betreibt, kann im Endeffekt viel Geld sparen.

Wartungsverträge

Da die Klima- und Lüftungstechnik ein komplexes Themenfeld mit zahlreichen Spezialgebieten ist, sind Gebäudeeigentümer und Betreiber von Raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen auf Spezialfirmen angewiesen, die sich um die Instandhaltung und Wartung der sensiblen Einrichtungen kümmern. In der Regel werden hierzu Wartungsverträge abgeschlossen.

Diese beinhalten jedoch in den meisten Fällen nur eine technische Wartung, die z.B. das Auswechseln von Filtern, Funktionsprüfungen einzelner Anlagenteile und der physikalischen Parameter beinhaltet. Wichtige, hygienische Aspekte bleiben vielfach unberücksichtigt und notwendige Reinigungsarbeiten werden nicht durchgeführt.

Vielen Anlagenbetreibern ist nicht bewusst, dass überall dort, wo in RLT-Anlagen abgelagerte Stäube, Verkalkungen, Rostablagerungen, Feuchtigkeit und Wärme auftreten, ideale Wachstumsbedingungen für Bakterien, Viren, Hefen, Schimmelpilze und Milben herrschen.  

Diese Organismen und ihre Stoffwechselprodukte werden über die RLT-Anlage in die Raumluft eingebracht und von den Menschen eingeatmet, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.  

Deshalb gehören neben der turnusmäßigen, technischen Wartung einer RLT-Anlage immer auch regelmäßige Überprüfungen zu deren Hygienezustand. Diese beinhalten u.a. Begehungen mit intensiver Inaugenscheinnahme des RLT-Zentralgerätes, mikrobiologische Beprobungen von Oberflächen sowie Luftkeimmessungen an den endständigen Luftauslässen. Nur so kann eine Aussage über den hygienischen Zustand des Luftkanalnetzes getroffen werden. Bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung soll die Hygieneinspektion alle 3 Jahre und bei Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre durchgeführt werden.